§ 1 Anmeldung
- Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die vom Reiseveranstalter herausgegebenen Reiseprospekte sowie die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise im Internet unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen.
- Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen.
- Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung. Hierzu ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
§ 2 Bezahlung
- Der Preis je Tagesfahrt wird sofort nach Zustandekommen des Vertrages fällig.
§ 3 Leistungen/ Leistungsänderungen
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der detaillierten Beschreibung der Reise im jeweils aktuellen Reiseprospekt "Ski & Board Tagesfahrten ".
- Leistungsänderungen durch den Reiseveranstalter, die nach Zustandekommen des Vertrags notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar sind. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden Änderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund mitzuteilen.
- Leistungsänderungen durch den Reisenden sind mit Zustimmung des Reiseveranstalters möglich. Sie bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.
- Bei Nichterscheinen im Skigebiet zur Abfahrt bzw. bei Nichtantritt der Rückfahrt zur vereinbarten Abfahrtszeit verliert der Reisende den Anspruch auf die Rückfahrt. Der Reisende muss dann auf eigene Kosten die Rückreise antreten. Es entstehen dadurch keine Ansprüche gegen den Reiseveranstalter.
§ 4 Vertragsübertragung
- Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
- Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
§ 5 Rücktritt/ Kündigung
- Rücktritt
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter nachfolgendem Kontakt zu erklären:
Autobus Oberbayern GmbH
Heidemannstr. 220
80939 München
info@skibusmuenchen.de
Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
- Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den der Reiseveranstalter zu vertreten hat, oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisenden wie folgt berechnet:
Ab dem 30. Tag bis Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 100 % des Reisepreises.
- Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Reiseveranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
- Reiseveranstalter bis 36 Stunden vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Falls der Reiseveranstalter in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktritt, kann der Reisende auch stattdessen die Teilnahme an einer anderen Reise aus dem Angebot des Reiseveranstalters verlangen, sofern der Reiseveranstalter in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Reisende aus seinem Angebot anzubieten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann jede Vertragspartei den Reisevertrag nach Maßgabe von § 651 j BGB kündigen.
- Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag außerdem ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende trotz vorheriger Abmahnung durch den Reiseveranstalter die Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrags unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Falle nicht. Weitere Ansprüche des Reiseteilnehmers sind ebenfalls ausgeschlossen.
§ 6 Haftung und Beschränkung der Haftung
- Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen im Reiseprospekt, sonstigen ergänzenden Informationen und der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
- Der Reiseveranstalter haftet nicht für Druckfehler oder fehlerhafte Preisangaben im Reiseprospekt.
- Gepäckstücke (Ski, Snowboard, Zubehör etc.) werden in normalem Umfang mitbefördert. Für im Kraftomnibus zurückgelassene Gepäckstücke und Wertgegenstände (Handy, Kamera, Geld etc.) übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung. Für Schäden, die durch die vom Reisenden mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Reisende.
- Vertragliche Schadenersatzansprüche Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Deliktische Schadenersatzansprüche Die Haftung des Reiseveranstalters aus unerlaubter Handlung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
- Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise.
§ 7 Gewährleistung
- Hat die Reise nicht die zugesicherten Eigenschaften oder ist mit Fehlern behaftet, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern (Mangel), so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
- Hiervon unberührt bleibt die Pflicht des Reisenden, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell eintretenden Schaden gering zu halten.
- Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Auswand erfordert.
- Für die Dauer einer mangelhaften Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).
Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
- Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb der vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende nach seiner Wahl selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
- Im Falle der Kündigung schuldet der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Ausschlussfrist und Verjährung
- Ansprüche wegen eines Mangels der Reise nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
- Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden –wegen eines Mangels der Reise verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden.
- Die Ausschlussfrist sowie die Verkürzung der Verjährungsfrist gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters beruhen, sowie bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters beruhen.
Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt außerdem nicht, wenn der Reiseveranstalter einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
- Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt der Reiseveranstalter dem Reisenden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die dem Reisenden aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen, gehen zu seinen Lasten.
§ 10 Bildnutzung/ Datennutzung/ Datenschutz
- Der Reisende ist damit einverstanden, während der Reise fotografiert zu werden, und willigt in die unentgeltlich Nutzung dieser Fotografien im Rahmen der Vermarktung der Reisen des Reiseveranstalters ein. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
- Der Reiseveranstalter setzt für die Übertragung von Kundendaten ein sicheres Übertragungsverfahren ein (SSL). Dadurch soll ein höchstmöglicher Sicherheitsstandard erreicht werden.
- Der Reiseveranstalter nimmt den Schutz der persönlichen Daten seiner Kunden sehr ernst. Die nachfolgende Erklärung gibt einen Überblick darüber, wie der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet wird.
Der Reiseveranstalter erhebt personenbezogene Daten, wenn der Kunde sich registriert und Tickets bestellt. Die vom Kunden übermittelten Daten werden beim Reiseveranstalter erhoben, verarbeitet und genutzt.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die im Verkehr mit dem Kunden relevanten Daten zwecks Verarbeitung nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzbestimmungen gespeichert und/oder übertragen werden.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm im Rahmen der Registrierung / der Bestellung angegebenen Daten vom Reiseveranstalter gespeichert und genutzt werden.
Der Reiseveranstalter nutzt die erhobenen Daten nur zu internen Auswertungen, Marketing und Werbezwecken. Ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden gibt der Reiseveranstalter keine persönlichen Daten weiter, es sei denn, der Reiseveranstalter ist rechtlich zur Herausgabe verpflichtet.
§ 11 Allgemeine Schlussbestimmungen
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Reiseveranstalters.
Hat der Reiseteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Reiseveranstalters.
- Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Autobus Oberbayern, Heidemannstr. 220, 80939 München